Allgemeine Nutzungsbedingungen

Stand: 04/2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die den Webshop www.fluid-liquid.ch zwischen der Firma Daniel Wurm Vertriebsgesellschaft im Folgenden: „Anbieter“ - und dem Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.


1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen diesem Internet-Shop “www.fluid-liquid.ch“(nachfolgend „Anbieter“), und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer gültigen Fassung.

1.2. Vertragspartner

Vertragspartner für alle Geschäftstätigkeiten und Verträge ist Daniel Wurm, Ramsenerstr. 6-8,78262 Gailingen,
nachfolgend "Anbieter"
1.3. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugstimmt haben. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.


2. Zustandekommen des Vertrages

Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

Wir bestätigen den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist.

Die Annahmeerklärung des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder unsere ausdrückliche Annahmeerklärung.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

Unsere Preise enthalten die gesetzliche zurzeit gültige Mehrwertsteuer (je nach Land auch andere Steuerregeln) und verstehen sich zzgl. Versandkosten.

3.2. Unsere Rechnungen sind in vollem Umfang sofort fällig und netto ohne Abzug zu zahlen.

3.3. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.


4. Lieferung

4.1 Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beruht.

4.2. Lieferverzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, wie höhere Gewalt oder gesetzliche oder behördliche Anordnungen (wie Einfuhr oder Ausfuhrbeschränkungen), verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse oder seiner Wirkungen, die wir dem Kunden in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen.

4.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit Sie dem Käufer zumutbar sind.

4.4.Das Transportrisiko liegt bis zur Übergabe an den Käufer beim Verkäufer.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

5.2 Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig.


6. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Anbieter kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung, dass Recht des Anbieters , auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(4) Liefert der Anbieter zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann sie vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Anbieter . Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

(6) Alle vom Anbieter zum Kauf angebotenen „Einwegprodukte“ (510 und 510-T Verdampfer, sowie Tankverdampfer für eGo-T (A und B), Verdampfer aller Art) werden mit DOA(Death on Arrivel) Garantie geliefert. Im Rahmen der DOA Garantievereinbarung wird die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Einwegprodukte bei Erhalt durch den Käufer garantiert. Sofern ein gekauftes Einwegprodukt nicht innerhalb der ersten 24 Stunden ab Erhalt durch den Käufer reklamiert wird, sind weiterreichende Garantieansprüche seitens des Käufers ausgeschlossen.

(7) Nachfüllflüssigkeiten (E-Liquid) und Depots sind aus hygienischen Gründen generell von jedweder Garantieleistung, Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

(8) Für versiegelte Einwegartikel, wie Wattedepots (für eGo), Tanks (für 510-T, eGo-T (A und B)), sowie "eGo-C Verdampferköpfe" sind entfällt die Garantieleistung gänzlich, in dem Moment, in dem der Kunde Siegel öffnet oder beschädigt.

(9) Garantievereinbarung für Verschleissteile:

Die Einzelteile einer elektrischen Zigarette sind bedingt der hohen Beanspruchung in ihrer Lebensdauer beschränkt. Der Verschleiß hängt von der Gebrauchsintensität ab. Akkus sind deshalb Verschleißteile! Daher gewähren wir Ihnen auf diese Produkte 30 Tage Garantie.

(10) Garantievereinbarung Akkuträger:

Akkuträger sind bedingt der hohen Beanspruchung in ihrer Lebensdauer beschränkt. Der Verschleiß hängt von der Gebrauchsintensität ab. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß unterliegen, z.B. Schalter,Druckköpfe und Beschichtungen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Daher gewähren wir auf alle Akkuträger 30 Tage Garantie.


6.3. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.

6.4. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist auch bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr.

6.5. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, begründen keinen Gewährleistungsansprüche gegen uns.


7. Haftung

7.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

7.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


8. Gerichtsstand

8.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


Die AGB’s für B2B senden wir Ihnen gerne per eMail zu.
Wenden Sie sich dazu an info@fluid-liquid.ch

(Ende der AGB)